Brandenburgs LINKE-Justizminister will Ersatzhaft abschaffen

Stefan Ludwig will Pläne bei Justizministerkonferenz Anfang Juni vorstellen / Land will Länder-Initiative, um Strafgefangene künftig in Rentenversicherung einbeziehen

  • Lesedauer: 2 Min.
Rund 83 Prozent der in Deutschland verhängten Urteile sind Geldstrafen - viele können sie nicht zahlen. Fast jeder zehne Inhaftierte sitzt deshalb ersatzweise im Gefängnis. Viele brauchen eher Hilfe als Haft.

Potsdam. Brandenburgs neuer Justizminister Stefan Ludwig (Linke) will die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen. Wie die »Potsdamer Neuesten Nachrichten« berichten, hat Ludwig einen entsprechenden Antrag für die am 1. und 2. Juni in Nauen (Landkreis Havelland) tagende Justizministerkonferenz formuliert, deren Vorsitz Brandenburg aktuell innehat. Daneben wolle Brandenburg mit anderen Bundesländern erreichen, dass Strafgefangene künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Ersatzfreiheitsstrafe droht bislang all jenen, die zu einer Geldstrafe verurteilt werden, diese aber nicht zahlen. »Rechtspolitisch, möglicherweise auch verfassungsrechtlich, bedenklich erscheint die Anordnung und Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen. Sie ist vor allem sozial ungerecht«, heißt es in dem Antrag, der der Zeitung vorliegt. Danach sind rund 83 Prozent der in Deutschland verhängten Urteile Geldstrafen, in rund sieben Prozent der Fälle zahlen die Verurteilten nicht. Fast jeder zehnte Inhaftierte sitzt laut Zeitungsbericht eine Ersatzfreiheitsstrafe ab.

Ludwig hält es für besonders problematisch, dass eine möglicherweise unverschuldete Zahlungsunfähigkeit zu einem Freiheitsentzug führe. Oft handelt es sich dem Antrag zufolge um »mittellose Täter, die nicht selten mit der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben überfordert sind«. Viele hätten »nicht unerhebliche persönliche und soziale Probleme«. Als Beispiele nennt der Antrag Suchtkranke und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Eine große Zahl der Betroffenen sei arbeitslos, überschuldet und zum Teil ohne festen Wohnsitz. Selbst für Arbeitsstunden, um die Geldstrafe abzuleisten, fehle es »diesen Personen häufig an den notwendigen Tagesablaufstrukturen und am Durchhaltevermögen«. epd/nd

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