500-Euro-Schein vor dem Aus

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Seit Wochen wurde darüber diskutiert. Nun fiel Anfang Mai die Entscheidung über das Aus für den 500-Euro-Schein. Er wird schrittweise bis Ende 2018 abgeschafft. Für Verbraucher hat das – zunächst – keine Folgen.

Wer wird einmal für mich entscheiden? Angehörige sind nur mit Vollmacht vertretungsberechtigt. Nur 7,4 Prozent der Pflegebedürftigen fragten in den Beratungsgesprächen nach Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht. Mit 2,3 Prozent waren es hinsichtlich der Patientenverfügung sogar noch weniger. Was Betroffene in solchen Fällen beachten müssen, darüber informiert der nd-ratgeber.

Arbeitsvertrag: Augen auf bei Änderungen. Änderungen des Arbeitsvertrags sind nur möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies einvernehmlich vereinbaren. Keine vom Arbeitgeber geforderte Änderung des Arbeitsverhältnisses sollte einfach so unterschrieben werden: weder Änderungskündigungen noch ein »einvernehmlicher« Änderungsvertrag noch e...


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