Bei Handwerkerleistung die Steuerermäßigung geltend machen

Arbeitskosten für Arbeiten eines Handwerkers an einer Wohnung oder einem Haus sind steuerlich absetzbar, wenn die Arbeiten im Haushalt durchgeführt werden.

Wie die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) mitteilte, kann dies auch für Leistungen gelten, die zu einem erheblichen Teil außerhalb der Wohnung erfolgen. Sie müssen jedoch in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Haushalt stehen und der Wohnung des Steuerzahlers dienen.

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts München (Az. 7 K 1242/13). In dem entschiedenen Fall wollte ein Ehepaar die Arbeitskosten eines Schreiners für...


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