Öffentliches WLAN mit Klagemöglichkeit
Linkspartei: Gesetzesnovelle lößt Problem der Störerhaftung nicht / Laut Digitaler Gesellschaft ist Regierungsvorhaben »Etikettenschwindel«
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag für eine Erleichterung öffentlicher WLAN-Angebote gestimmt. Zentraler Punkt bei der beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes ist die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung: Bislang konnten Betreiber offener Funknetzwerke belangt werden, wenn Nutzer des WLAN-Angebots Rechtsverstöße begingen, zum Beispiel durch illegale Downloads. Dies soll nun nicht mehr möglich sein.
Auf den genauen Wortlaut der Gesetzesänderung hatten sich die Koalitionsfraktionen erst am Dienstag geeinigt. Ursprünglich war vorgesehen, dass WLAN-Anbieter »einfache Sicherheitsvorkehrungen« wie ein Passwort oder eine Einverständniserklärung zum rechtskonformen Verhalten vorschalten müssen, um eine eigene Haftung für Verstöße von Nutzern auszuschließen.
Diese Zugangshürden entfallen nun. Hotspot-Anbieter werden damit sonstigen Internetprovidern rechtlich gleichgestellt. Gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf hatte...
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