Tausende Ermittlungen wegen Mindestlohnverstößen

Zoll leitet fast 3000 Verfahren ein / Bundesregierung: 1600 zusätzliche Stellen zur Kontrolle / Thüringer profitieren am meisten vom Mindestlohn

Berlin. Der Zoll hat im Jahr 2015 insgesamt 2847 Ermittlungsverfahren gegen Firmen eingeleitet, die den Mindestlohn verweigert haben. Das teilte die Bundesregierung nach Angaben des Bundestages vom Freitag auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. 2061 dieser Verfahren erfolgten, weil Unternehmen nicht den branchenspezifischen Mindestlohn gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gezahlt haben.

Die Daten stammen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. 705 Verfahren seien wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und 81 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgeset...


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