Widerrufsjoker nur noch bis 21. Juni 2016
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilien-Darlehensverträgen
Nur noch bis zum 21. Juni 2016 können Kreditnehmer bei Immobilien-Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, den »Widerrufsjoker« ziehen. Dies gilt auch bereits größtenteils oder vollständig zurückgezahlte Baukredite.
Nach Erkenntnissen von Verbraucherschützern sind die Widerrufsbelehrungen in gut 80 Prozent der Immobilien-Darlehensverträge, die von September 2002 bis Juni 2010 geschlossen wurden, fehlerhaft. Durch den erfolgreichen Ausstieg aus alten Kreditverträgen und die Neufinanzierung der Immobilie zu den aktuell historisch günstigen Konditionen können Darlehensnehmer in der Spitze Jahr für Jahr mehrere tausend Euro Zinsen sparen.
BGH-Urteile stärken Verbraucherrechte
Dank zweier aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) können Bankkunden den Widerrufsjoker jetzt mit deutlich größeren Erfolgsaussichten ziehen als früher.
In der BGH-Entscheidung vom 12. Januar 2016 (Az. XI ZR 366/15) wird endlich unzweifelhaft klargestellt, wie der sogenannte Nutzungswertersatz nach dem Widerruf zu berechnen ist. Im Ergebnis muss das Kreditinstitut dem Verbraucher eine Entschädigung dafür zahlen, dass es mit dem Geld des Kunden w...
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