Muslimisches Pflegekind darf keine andere Religion annehmen
Pflegeeltern
Ein Pflegekind darf nicht gegen den Willen der leiblichen Eltern eine andere Religion annehmen.
Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit, bleibt das auch dann verbindlich, wenn das Kind nach Entzug der elterlichen Sorge in einer Pflegefamilie mit anderem Glauben aufwächst. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. März 2016 (Az. 2 UF 223/15) hervor.
Das Gericht lehnte damit einen Antrag des Jugendamtes und der Pflegeeltern ab, die Taufe und römisch-katholische Erziehung eines muslimischen Mädchens zu genehmigen. Das Familiengericht Dorsten hatte das in erster Instanz erlaubt.
In dem Fall war der leiblichen Mutter, einer aus Nordafrika stammenden Frau, u...
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