Der Mieter und die Nachbarn

Mietrecht: Nutzung des Balkons

Eine Wohnung mit einem schönen Balkon - der will genutzt sein. Doch was gibt es dabei alles zu beachten?

Das Bestreben, eine individuelle Atmosphäre auf dem Balkon zu schaffen, ist niemandem zu verwehren. Bleibt es jedoch nicht beim Anpflanzen von Blumen, sondern wird auch kräftig gewerkelt, ist Vorsicht geboten. Auch wenn Mieter in der Vergangenheit mit oder ohne Genehmigung ihren Balkon oder ihre Loggia nach eigenem Geschmack gestaltet haben, können sie daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Gehört ein Balkon zur vermieteten Wohnung, so kann der Mieter ihn wie seine Wohnung grundsätzlich nach seiner eigenen Vorstellung nutzen. Er darf dabei jedoch nicht die Rechte der Mitmieter oder des Eigentümers beeinträchtigen. So darf er beispielsweise nicht gegen die Hausordnung verstoßen und die Nachbarn durch sein Tun nicht unnötig belästigen.

Freie Wahl hat der Mieter bei der Einrichtung seines Balkons. Er kann sich zum Beispiel große Palmen hinstellen oder die Wände mit Wein beranken lassen. Wächst der allerdings zum Nachbarn daneben...


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