Land erwägt Zahlung an Altanschließer
Tausende Grundstückseigentümer dürfen hoffen, ihre Altanschließerbeiträge zurückgezahlt zu bekommen. SPD und LINKE signalisieren, dass sich das Land Brandenburg an den Rückzahlungen möglicherweise doch beteiligt. Er gehe davon aus, dass das Land »nicht für alles eintritt«, stellte Linksfraktionschef Ralf Christoffers allerdings klar. Das im Auftrag des Innenministeriums erstellte Gutachten lasse ausdrücklich »mehrere Varianten offen«.
Es ist immer noch unklar, ob auch Grundstückseigentümer ihr Geld zurückerhalten, die eigentlich unberechtigte Beitragsrechnungen vertrauensselig beglichen haben. Das Land stehe hier finanziell in der Verantwortung, nicht nur moralisch, sagte Christoffers am Dienstag. Christoffers sicherte zu, dass die rot-rote Regierung noch vor der Sommerpause ein Verfahren beschließen werde.
Für die Freien Wähler ist die Sache klar. Es seien nicht nur diejenigen zu entschädigen, die gegen ihre Beitragsbescheide Widerspruch einlegten und Klage einreichten, sondern alle. Wie der Abgeordnete Pèter Vida sagte, seien Zinsen und Anwaltskosten ebenfalls zu erstatten. Es werde daher insgesamt um weit mehr als die bisher genannten 600 Millionen Euro gehen.
SPD-Fraktionschef Mike Bischoff sagte, dies sei das erste Gutachten. »Das zweite wird noch kommen«. Schnellschüsse dürfe es nicht geben, alle Gutachten seien sorgfältig auszuwerten. »Ich schließe nicht grundsätzlich aus, dass wir uns darüber unterhalten müssen, ob und inwieweit das Land Brandenburg hier einen Beitrag leisten sollte. Das aber muss ordentlich und differenziert geklärt werden.«
Günen-Fraktionschef Axel Vogel sah eine Parallele zu den Bodenreformerben. »Wer sich rechtsstaatskonform verhalten hatte, der hat seinen Anspruch auf die Flächen verloren«, sagte er. Erben, die sich zu erkennen gaben, aber komplizierte Bedingungen nicht erfüllten, gingen leer aus. Eine Bedingung für die Übereignung ehemaligen Bodenreformlandes war, dass die Erben bis zur Wende in der Landwirtschaft tätig gewesen sind. Viele sind aber in der DDR von den Dörfern in die Städte gezogen.
Wer sich nach der Wende »abduckte«, also nicht auffindbar war, der habe als Erbe heute einen Anspruch auf das einst in der sowjetischen Besatzungszone verteilte Land, erläuterte Vogel. Der Grund dafür: Die Landesregierung hatte nicht ordentlich nach den Erben gesucht und sich selbst in die Grundbücher eintragen lassen. Brandenburg muss deshalb 16 500 Hektar an Erben zurückgeben, die eigentlich gar kein Anrecht auf das Land hatten. Die Grünen beantragen jetzt, die Bedingungen beiseite zu schieben und die Erben so zu behandeln wie im sogenannten Modrow-Gesetz vom März 1990 festgelegt. Damit waren Bodenreformerben in jeder Hinsicht anderen Erben gleichgestellt. Später erkannte die Bundesrepublik dieses Gesetz nicht an.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.