22 Jahre befristet angestellt
Gute Nachricht für das Uni-Prekariat: Bundesarbeitsgericht stoppt endlose Kettenverträge an Hochschulen.
Die Justiz stellt fest: Wenn Unis über Jahrzehnte befristete Verträge abschließen, kann institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erstmals Kettenverträge für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen in befristeten Projekten für unzulässig erklärt. Bei solchen Kettenbefristungen kann ein sogenannter institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegen, entschied das BAG in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Das Gericht entsprach damit weitgehend der Klage einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin, die an der Uni Leipzig über 22 Jahre lang mit Kettenverträgen beschäftigt war.
Mehrere hintereinandergeschaltete Beschäftigungen für bestimmte befristete Projekte oder auf Basis von Drittmittelbefristungen sind zwar grundsätzlich auch über die gesetzliche Höchstbefristungsdauer möglich. Das Landesarbeitsgericht Sachsen hatte aber im zugrundeliegenden Fall einen Missbrauch angenommen, weil die klagende Mitarbeiterin insgesamt 22 Jahre und zwei Monate an der Uni beschäftigt war, zuletzt vier Jahre als Angestellte in Drittmittelprojekten.
Das Bu...
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