Keine »Körperverletzung im Amt«

Gründe für Verfahrenseinstellung gegen Polizisten in Clausnitz genannt

Chemnitz. Nach den Attacken gegen ankommende Flüchtlinge im sächsischen Clausnitz hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz nun Gründe für das Einstellen der Verfahren gegen zwei Polizisten genannt. Wie die »Freie Presse« berichtet, stünden nun keine »datenschutzrechtlichen Gründe« mehr im Wege, für die Einstellung der Verfahren gegen die Beamten eine Begründung zu liefern. In der Anwendung von Gewalt beim Räumen des Flüchtlingsbusses sieht die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge keine »Körperverletzung im Amt«, wie sie ein Bundespolitiker angezeigt hatte. Das Vorgehen...


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