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Kritik am Streikeinsatz der Polizei

  • Lesedauer: 2 Min.
Polizisten sollen Streikenden bei der Beendigung einer Betriebsblockade Gewalt angedroht haben. Das hatte ein Nachspiel im Landtag, und auch das Innenministerium rang um Fassung.

Potsdam. Die Polizisten, die am Mittwoch eine Blockade des seit mehreren Wochen bestreikten Sägewerks in Baruth (Teltow-Fläming) durch Mitarbeiter beendet haben, sind »möglicherweise zu weit gegangen«. Zu dieser Einschätzung ist schließlich auch das brandenburgischen Innenministeriums gelangt. Innenstaatssekretärin Karin Lange erklärte nach Auswertung eines beim Polizeipräsidium angeforderten Berichts zum Verlauf der Aktion, dass die Rechtfertigung einzelner Maßnahmen der Polizei in diesem Zusammenhang »als zumindest strittig anzusehen ist«.

Den Beamten wird vorgeworfen, den Streikenden »mit leichter körperlicher Gewalt gedroht« zu haben. Lange betonte, sie bedauere, dass der Eindruck entstanden sei, dass sich die Polizei »nicht uneingeschränkt am Neutralitätsprinzip bei Arbeitskampfmaßnahmen orientiert« habe.

Bis zu 70 Mitarbeiter der Sägewerk Klenk Holz AG hatten am Mittwoch nach Angaben der IG Metall eine Werkseinfahrt blockiert, woraufhin rund 40 Beamte eingeschritten seien. »Das Eingreifen der Polizeieinsatzkräfte am Vortag hat die Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen im Ringen um einen Tarifvertrag bestärkt«, erklärte Tobias Kunzmann von der IG Metall Ludwigsfelde. Die Beschäftigten des Unternehmens hätten am Tag darauf ihren Arbeitskampf fortgesetzt. Die Belegschaft fordert seit 18 Monaten einen Tarifvertrag.

»Bei der Blockade eines Betriebs muss ein Arbeitsgericht entscheiden, ob dies verhältnismäßig ist«, sagte Kunzmann nach einem Besuch bei der SPD-Fraktion im Landtag am Donnerstag. »Wir waren so wütend, weil wir das Gefühl hatten, dass die Polizei den Arbeitgebern ohne eine Verfügung des Gerichts den Weg frei räumt.« Der Streik in dem Werk mit mehr als 300 Beschäftigten werde unbefristet fortgesetzt.

SPD-Fraktionschef Mike Bischoff sagte: »Streiks haben Auswirkungen und Folgen, aber die sind Sache des Arbeitsgerichts und nicht der Landespolizei.« dpa/nd

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