Schuss ins eigene Tor

MEINE SICHT

  • Lesedauer: 2 Min.

Mit Verträgen für Flüchtlingsunterkünfte gibt es ja schon länger Knatsch zwischen Betreibern und Senat. Zunächst, weil es für Notunterkünfte überhaupt keine Verträge gab, sondern lediglich Absichtserklärungen, Kontrakte - irgendwann - abzuschließen. Die ersten Turnhallen wurden nun schon wieder geschlossen, ohne jemals vertraglich abgesichert gewesen zu sein. In einigen Fällen kann man vielleicht noch sagen: zum Glück.

Nun waren alle frohen Mutes, dass nach Entspannung der Lage, vor allem, weil seit März nur noch wenige Geflüchtete nach Berlin kommen, Zeit war, ordentliche Verträge für die künftigen Containerdörfer zu schreiben. Ein Musterpapier liegt nun tatsächlich vor. Es hat 24 Seiten mit 21 Anhängen, die je eine bis 20 Seiten lang sind. »Verträge schließt man, weil man sich vertragen will«, sagt Michael Heinisch, Chef der des Wohlfahrtsverbandes SozDia-Stiftung.

Doch danach sieht es nicht aus: Mit Teilen des Inhalts sind die Wohlfahrtsverbände gar nicht einverstanden. »Darauf kann man sich nicht bewerben«, sagt Heinisch - und sitzt nun in der Klemme: Werfen die Verbände ihre Hüte nicht in den Ring, dann bleiben bereits negativ aufgefallene windige Betreiber übrig, die nicht das Wohl der Flüchtlinge, sondern ihren Kontostand im Sinn haben. Das kann wiederum nicht im Sinne des Senats sein. So hat er sich mit den einseitig bestimmten Vertragsbedingungen womöglich ein Eigentor geschossen. Um allen Seiten Zeit zum Nachdenken zu geben, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales daher erst einmal die Bewerbungsfrist verlängert. Immerhin um eine Woche.

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