Er ist auch an Feiertagen und bei Krankheit zu zahlen

Mindestlohn

Wird in einer Berufsgruppe Mindestlohn gezahlt, gilt dies auch für Ausfallzeiten wegen Krankheit oder Feiertagen. Ist im Vertrag ein niedrigerer Lohn für Ausfallzeiten vereinbart, so ist diese Regelung ungültig.

Die AG Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom 1...


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