Arbeitsgericht untersagt Blockade

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Die Arbeiter der Klenk Holz AG dürfen weiter streiken, sagt die IG Metall. Aber sie dürfen nicht das Sägewerk blockieren, urteilt das Arbeitsgericht.

Baruth. Im Streik im Sägewerk der Klenk Holz AG in Baruth (Teltow-Fläming) untersagte das Landesarbeitsgericht der Gewerkschaft am Mittwoch eine Blockade. Es dürften keine sperrigen Gegenstände in die Einfahrt gestellt werden, und Streikposten dürften sich nicht vor hereinfahrende Lastwagen stellen, urteilte das Gericht. In der vergangenen Woche hatte die Polizei eine Blockade beendet, ohne dass schon eine Verfügung des Gerichts vorlag.

Die IG Metall fordert einen Tarifvertrag für alle 315 Mitarbeiter. Hintergrund ist eine Bezahlung mit bis zu zwei Euro Unterschied pro Stunde. Die Klenk AG verwies darauf, sie habe die Löhne 2016 um 2,5 Prozent erhöht und für 2017 nochmals 2,5 Prozent mehr in Aussicht gestellt. Die Forderung der IG Metall würde auf ein Plus von fast 17 Prozent hinauslaufen und dies sei nicht drin.

Das Urteil sei »ein Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen«, bedauerte IG Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel. Bessere Arbeitsbedingungen werden seiner Ansicht nach nur durch notfalls mutig streikende Arbeiter durchgesetzt. Der Demokratie sei kein Dienst erwiesen, wenn hier zu hohe Auflagen gemacht werden. Die Rechtmäßigkeit des Streiks habe das Gericht aber nicht in Frage gestellt, betonte Höbel. Die Beschäftigten könnten ihren Ausstand fortsetzen.

Am Mittwoch besuchte der Landtagsabgeordnete Andreas Bernig (LINKE) die Arbeiter in Baruth und überreichte 100 Euro für ihre Streikkasse. »Euer Streik ist gar nicht hoch genug zu bewerten«, lobte er. Denn nur etwa 30 Prozent der Betriebe Brandenburgs haben eine Tarifbindung und dies sei »viel zu wenig«.

Die CDU-Abgeordneten Roswitha Schier und Danny Eichelbaum waren bereits einen Tag früher dort und verurteilten die Blockade, weil sie Jobs gefährde. Das Urteil des Arbeitsgerichts begrüßte die CDU ausdrücklich. af

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