Landgericht Köln verrechnet sich bei Frist: Mordurteil aufgehoben

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Köln. Wegen eines Rechenfehlers des Landgerichts Köln muss ein Mordprozess komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aus dem August 2015 auf, weil das Gericht nach Prozessende eine wichtige Frist nicht einhielt. Der BGH-Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht, das Landgericht bestätigte den Vorgang. Die Frist, bis wann ein Urteil mit Stempel und Unterschrift bei den Akten sein müsse, berechne sich nach der Zahl der Verhandlungstage, sagte ein Kölner Gerichtssprecher. Dabei sei es zu einem »Rechenversehen« bei der zuständigen Kammer gekommen - die Frist wurde gerissen. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. Das Landgericht hatte am 25. August 2015 einen Mann wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, eine Bekannte und deren Mutter mit einem Beil erschlagen zu haben. dpa/nd

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