Landgericht Köln verrechnet sich bei Frist: Mordurteil aufgehoben
Köln. Wegen eines Rechenfehlers des Landgerichts Köln muss ein Mordprozess komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aus dem August 2015 auf, weil das Gericht nach Prozessende eine wichtige Frist nicht einhielt. Der BGH-Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht, das Landgericht bestätigte den Vorgang. Die Frist, bis wann ein Urteil mit Stempel und Unterschrift bei den Akten sein müsse, berechne sich nach der Zahl der Verhandlungstage, sagte ein Kölner Gerichtssprecher. Dabei sei es zu einem »Rechenversehen« bei der zuständigen Kammer gekommen - die Frist wurde gerissen. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. Das Landgericht hatte am 25. August 2015 einen Mann wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, eine Bekannte und deren Mutter mit einem Beil erschlagen zu haben. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.