Langer Arm der Regierung

  • Kerstin Ewald
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die strafrechtliche Verfolgung der TKP/ML musste von der deutschen Regierung genehmigt werden. Doch wer überprüft eigentlich die Rechtmäßigkeit der Verfolgerermächtigung?

Neulich, als halb Deutschland mit Spannung Angela Merkels Diktum im Falle der »Majestätsbeleidigung« Böhmermanns abwartete, geriet das Prinzip der Verfolgerermächtigung für einen Moment ins öffentliche Bewusstsein. »Lässt die Regierung die Anklage gegen Böhmermann zu oder nicht?« Sie ließ - und machte sich sofort daran, das angestaubte Gesetz abzuschaffen, weil es sie in die unangenehme Lage gebracht hatte, als Richterin auftreten zu müssen.

Es gibt eine Handvoll anderer Gesetze, die jeweils erst von der Regierung »angeknipst« werden müssen. Fast alle stammen noch aus der deutschen Kaiserzeit - Relikte, die heute kaum mehr zur Anwendung kommen. Mit Ausnahme des Paragrafen 129b: Er regelt die Verfolgung »krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland«, entstand nach den Terroranschlägen 2001 in den USA und ist damit ein relativ junger Gesetzestext. Auch er verlangt die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung. ...


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