Krypta darf ins Industriegebiet
Karlsruhe. Im jahrelangen Streit um die Genehmigung einer Krypta im Untergeschoss einer syrisch-orthodoxen Kirche hat die Gemeinde einen späten Erfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht gab ihrer Beschwerde statt - es sieht die Glaubensfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Gemeinde im baden-württembergischen Kirchardt nahe Heilbronn will einen Abstellraum im Keller zur Begräbnisstätte umbauen. Zehn Pfarrer sollen dort ihre letzte Ruhe finden. Eine Erlaubnis dafür bekam sie nicht - mit der Begründung, dass die Kirche in einem Industriegebiet liegt und daher die Totenruhe gefährdet sei. Die Pläne sind in dem Örtchen hoch umstritten, der Fall ging bis zum Bundesverwaltungsgericht. Zuletzt hatte 2011 der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Krypta untersagt. Dieses Urteil hoben die Verfassungsrichter nun auf. Wie viel Gewicht eine religiöse Verhaltensvorgabe habe, sei eine »genuin religiöse Frage«, die staatliche Gerichte nicht selbstständig zu beurteilen hätten (Az. 1 BvR 2202/13). dpa/nd
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