Reiche Firmen privilegiert
Erbschaftsteuer bleibt wenig ertragreich
Vermögende Unternehmenserben müssen auch künftig nicht allzu viel zum Steueraufkommen beitragen. Der Kompromiss der Bundesregierung zur Erbschaftsteuerreform sieht für sie Begünstigungen vor.
Letztlich hat der Zeitdruck die Koalitionäre dazu gezwungen, ihren Streit zur Reform der Erbschaftsteuer beizulegen. Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis zum 30. Juni dieses Jahres angemahnt. Streitpunkt waren die Begünstigungen für Firmenerben. Diese hatten die Karlsruher Richter zwar generell für zulässig erklärt, aber schärfere Vorgaben verlangt. Unabhängig vom Unternehmenswert werden die Firmenerben bisher bei der Erbschaftsteuer zu 85 oder 100 Prozent verschont, wenn sie das Unternehmen fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen.
Finanzminister Wolfgang Schäuble und die beiden Parteichefs Sigmar Gabriel (SPD) und Horst Seehofer (CSU) haben sich nun darauf geeinigt, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer »nicht verkraften«. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall soll es eine »Bedürfnisprüfung« geben. Unterhalb d...
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