Gericht mahnt bessere Informationen an

Beratungspflicht beim Versicherungskauf im Internet

Wie intensiv müssen Verbraucher beim Abschluss einer Versicherung über ein Preisvergleichsportal im Internet beraten werden?

Nach Einschätzung des Münchner Landgerichts nicht unbedingt so gründlich wie bei einem persönlichen Gespräch mit einem Makler. Das Ausfüllen der erforderlichen Abfragemasken im Internet erfordere gewisse geistige Fähigkeiten, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi, am 11. Mai 2016 in einem Prozess gegen das Portal Check24. Man könne davon ausgehen, dass der Verbraucher gar nicht wisse, was für einen Vertrag er abschließe.

Dies gelte vor allem für einfache Versicherungsprodukte. Verbraucher wählten zudem absichtlich den Weg über das Internet, ...


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