Kein Arbeitsunfall
Sturz am Fenster
Ein Sturz durch das Fenster zu Hause ist kein Arbeitsunfall.
So das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart (Az. L 3 U 3922/15). Eine Arbeitnehmerin hatte ihren Schlüsselbund verloren und wollte zu Hause einen Ersatzschlüssel holen. Als sie dort beim Einstieg in ein Fenster stürzte und sich einen Lende...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.