Kein Arbeitsunfall

Sturz am Fenster

Ein Sturz durch das Fenster zu Hause ist kein Arbeitsunfall.

So das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart (Az. L 3 U 3922/15). Eine Arbeitnehmerin hatte ihren Schlüsselbund verloren und wollte zu Hause einen Ersatzschlüssel holen. Als sie dort beim Einstieg in ein Fenster stürzte und sich einen Lende...


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