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Rechte von transsexuellen Stellenbewerbern gestärkt
Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu zwei Bewerber-Streitfällen
Transsexuelle Menschen können Anspruch auf eine Diskriminierungsentschädigung haben, wenn sie beim Bewerbungsgespräch als Transsexuelle wahrgenommen und deshalb nicht eingestellt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1016031.rechte-von-transsexuellen-stellenbewerbern-gestaerkt.html
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