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Höcke muss mit Foto von ausgestrecktem Arm leben
Landgericht Erfurt hält Verwendung des Bildes durch »taz« für zulässig / Anspielung auf Hitlergruß allerdings nicht erlaubt
Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke wollte ein Bild von sich mit ausgestrecktem Arm bei der Berliner Tageszeitung »taz« verhindern. Das Landgericht Erfurt urteilte nun: Das Motiv darf verwendet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1016149.hoecke-muss-mit-foto-von-ausgestrecktem-arm-leben.html
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