Gericht erschwert Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
Arbeitssuchender gewinnt Auseinandersetzung: Jobcenter muss Unterstützungsleistungen konkret festgelegen
Kassel. Hartz-IV-Bezieher können nach einem Gerichtsurteil leichter gegen Sanktionen des Jobcenters vorgehen. Die Behörde dürfe nicht das Arbeitslosengeld II wegen »unterbliebener Bewerbungsbemühungen« kürzen, wenn sie dem Arbeitslosen in einer Eingliederungsvereinbarung nicht die Übernahme aller Bewerbungskosten konkret zugesagt hat, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Ohne die Angabe von »konkreten individuellen Unterstützungsleistungen« ist die Eingliederungsvereinbarung Fall nichtig. (AZ: B 14 AS 30/15 R)
Damit bekam ein Arbeitsloser aus Kassel recht. Das zuständige Jobcenter hatte mit dem Mann eine Eingliederungsvereinbarung a...
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