Gericht erschwert Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Arbeitssuchender gewinnt Auseinandersetzung: Jobcenter muss Unterstützungsleistungen konkret festgelegen

Kassel. Hartz-IV-Bezieher können nach einem Gerichtsurteil leichter gegen Sanktionen des Jobcenters vorgehen. Die Behörde dürfe nicht das Arbeitslosengeld II wegen »unterbliebener Bewerbungsbemühungen« kürzen, wenn sie dem Arbeitslosen in einer Eingliederungsvereinbarung nicht die Übernahme aller Bewerbungskosten konkret zugesagt hat, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Ohne die Angabe von »konkreten individuellen Unterstützungsleistungen« ist die Eingliederungsvereinbarung Fall nichtig. (AZ: B 14 AS 30/15 R)

Damit bekam ein Arbeitsloser aus Kassel recht. Das zuständige Jobcenter hatte mit dem Mann eine Eingliederungsvereinbarung a...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -