Opas Villa wird steuerfrei vererbt

Üppige Privilegien gibt es auch bei der Weitergabe selbstgenutzter Immobilien

  • Thomas Gesterkamp
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Im Streit um die Erbschaftsteuer stehen die Privilegien sogenannter Familienunternehmen im Mittelpunkt der Debatte. Doch auch die Erben teurer Immobilien werden weitgehend in Ruhe gelassen.

Nach langem Hin und Her hat sich die Große Koalition kürzlich auf eine Neuregelung zur Begünstigung von geerbtem Betriebsvermögen geeinigt. Die Bundesregierung stand durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes unter Zeitdruck. Die Karlsruher Richter hatten 2014 strengere Vorgaben verlangt und erneut moniert, dass Erben von Geld oder Immobilien gegenüber Firmenerben benachteiligt seien.

Betrachtet man die Summen, um die es geht, ist dieser Vergleich sicher passend. Denn erst ab einem Unternehmenswert von 26 Millionen Euro ist künftig eine »Bedürfnisprüfung« vorgeschrieben, die klären soll, ob der Erbe eines Betriebes in Familienbesitz aufgrund seines hohen Privatvermögens nicht doch in der Lage ist, Steuern zu zahlen. Einen Online-Appell von ver.di, Attac und Campact gegen die Privilegierung von Superreichen haben binnen weniger Tage über 120 000 Menschen unterzeichnet.

Aus dem Blick geraten ist in der aktuellen Diskussion, dass...


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