Mindestlohn-Kontrolleure entdeckten wenig Verstöße

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Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn sind im vergangenen Jahr nur wenig Bußgelder verhängt worden. Die Summe belaufe sich bundesweit auf knapp 200 000 Euro, wie die Bundesregierung informiert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung leitete demnach 705 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, weil sie ihren Beschäftigten nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde gezahlt hätten. Die meisten Fälle seien in Baden-Württemberg (125) entdeckt worden, gefolgt von Berlin (105) und Nordrhein-Westfalen (93).

3,40 Euro - nicht mehr als ein Hungerlohn

Haben Arbeitnehmer vor Einführung des Mindestlohns einen Stundenlohn von 3,40 Euro bekommen, ist das sittenwidrig. Auch im Nachhinein können sie vom Arbeitgeber einen angemessenen Lohn verlangen, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV) und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 15 Sa 2258/15).

In dem Fall hatt...


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