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Genickschlag

Kulturschutzgesetz

  • Lesedauer: 1 Min.

Auktionshäuser äußern scharfe Kritik am neuen Kulturschutzgesetz. Der Geschäftsführer des Kölner Auktionshauses Van Ham, Markus Eisenbeis, bezeichnete das Gesetz im »Kölner Stadt-Anzeiger« (Montagsausgabe) als »Genickschlag für den deutschen Kunsthandel«. Der ohnehin »gehörige Wettbewerbsnachteil« gegenüber Händlern in der Schweiz und den USA werde jetzt durch vermehrte Arbeitsbelastung und »völlig übertriebene Sorgfaltspflichten« erhöht.

Der Inhaber des Kölner Auktionshauses Lempertz, Henrik Hanstein, nannte die verabschiedete Gesetzesnovelle das »schlechteste Gesetz zur Kultur seit den 1950er Jahren«. Es sei unlogisch, unsystematisch und verfassungsrechtlich problematisch. Die neuen Regelungen schikanierten Händler und Sammler und indirekt auch die Museen. »Es ist gigantisch, was wegen des Gesetzes bereits an privatem Kunstbesitz ins Ausland gebracht wurde«, beklagte Hanstein und verwies auf die nahe gelegenen Beneluxländer, in denen der Kunsthandel sehr viel liberaler geregelt sei.

Das neue Kulturgutschutzgesetz soll den grenzüberschreitenden Handel mit Kulturgütern strenger regeln. Auch dürfen archäologische Kunstwerke aus dem Ausland nur noch mit einer Bescheinigung aus dem Herkunftsland gehandelt werden. epd/nd

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