Sparen an der Selbstbestimmung
Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz wird von Verbänden und Oppositionspolitikern als unzureichend kritisiert
Bei Behindertenaktivisten hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in letzter Zeit nicht beliebt gemacht. Kurz bevor die SPD-Politikerin am Dienstagmittag den Entwurf der Großen Koalition für ein Bundesteilhabegesetz den Hauptstadtjournalisten präsentieren wird, sind Protestaktionen am Berliner Hauptbahnhof geplant. Dort werden sich behinderte Menschen in einen Käfig sperren lassen. Sie wollen mit ihrer Aktion zeigen, dass die Pläne der Bundesregierung große Gefahren für die Selbstbestimmung der mehr als zehn Millionen behinderten Menschen in der Bundesrepublik bedeuten.
Union und SPD bewerten ihr eigenes Vorgehen selbstverständlich völlig anders. Nahles sprach von einem »wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft«. Die Bundesregierung hat sich an dem Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen orientiert. Dieser Vertrag bekräftigt etwa das Recht auf Arbeit sowie auf Selbstbestimmung. Deswegen plant die Bundesregierung Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen. Hinzu kommen Assistenzleistungen für Menschen, die einen höheren Studienabschluss machen.
Doch der Gesetzesentwurf hat auch einige Haken. Bestimmte Leistungen, zum Beispiel ein Assistent zur Hilfe bei der Fortbewegung, sollen mehreren Personen gemeinsam gewährt werden können. Durch dieses »Pooling« wird die Selbstbestimmung der Betroffenen eingeschränkt. Viele Menschen mit Behinderung haben es in letzter Zeit geschafft, sich ein Leben in einer eigenen Wohnung mit entsprechender Unterstützung jenseits der Behinderteneinrichtungen aufzubauen. Sie fürchteten nun, zum »Zwangspoolen« oder in sogenannte gemeinschaftliche Wohnformen gedrängt zu werden und für ihre nötige Assistenz wieder vor Gerichte ziehen zu müssen, erklärte der Behindertenaktivist Ottmar Miles-Paul.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Eingliederungshilfe, zu der etwa Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zählen, weiter wie Sozialhilfe behandelt wird. Wer diese Leistungen erhalten will, muss Einkommen und Vermögen von sich selbst und dem Lebenspartner offenlegen. Der Gesetzesentwurf sieht immerhin höhere Freibeträge vor. Wer Eingliederungshilfe erhält, soll nicht mehr nur 2600 Euro seines Barvermögen behalten dürfen, ohne dass dieses angerechnet wird. Ab 2017 sollen es 27 600 Euro sein, ab 2020 dann 50 000 Euro. Das Einkommen des Partners soll freigestellt werden. Die großzügigeren Freibeträge sollen aber nicht für die Menschen gelten, die zusätzlich im häuslichen Bereich auf Unterstützung angewiesen sind. Für diese Gruppe würde die Obergrenze von 2600 Euro bestehen bleiben.
Neben Oppositionspolitikern von LINKEN und Grünen üben auch Verbände Kritik. Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats, monierte unter anderem »Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, den Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung vor Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Aushöhlung des Grundsatzes ambulant vor stationär«. Letzteres bedeutet, dass einigen Menschen mit hohem Assistenzbedarf ein Leben im Heim droht. Nicht wenige bisher Anspruchsberechtigte dürften zudem aus dem System fallen, wenn künftig dauerhafter Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen nachgewiesen werden muss. Dies betrifft etwa Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und sinnesbehinderte Menschen. Der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Rote Kreuz und der DGB forderten Bundestag und Bundesrat zu Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs auf.
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