Auskunft nicht verweigern

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Münster. Der Landesrechnungshof in Nordrhein-Westfalen darf Journalisten nicht grundsätzlich Auskünfte über die Prüfung des WDR verweigern. Die Behörde sei der Presse gegenüber zur Auskunft verpflichtet, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom Dienstag. Die Richter gaben damit einem Journalisten recht, der vom Rechnungshof Auskunft über nicht veröffentlichte Teilergebnisse der WDR-Prüfung verlangt hatte, die dieser generell ablehnte (Az.: 5 A 987/14). Die Auskunftspflicht gelte grundsätzlich auch für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des WDR. epd/nd

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