Mindestlohn steigt um 34 Cent
Ausnahmen für Langzeitarbeitslose zeigten nicht die gewünschte Wirkung
Berlin. »Für ’n Appel und ’n Ei« reicht es wohl nicht, was die Mindestlohnkommission am Dienstag vorgelegt hat - eher für einen Apfel oder ein Ei, wenn es gute Ware ist. Auf 8,84 Euro brutto pro Stunde soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 steigen, um satte 34 Cent. Es ist die erste Erhöhung der gesetzlich festgelegten Lohnuntergrenze seit deren Einführung Anfang 2015.
Die neunköpfige Mindestlohnkommission setzt sich zusammen aus je drei VertreterInnen aus Gewerkschaften und Unternehmensverbä...
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