Die Mitbestimmungsgesetze in Deutschland
1951: Das älteste deutsche Mitbestimmungsgesetz ist das Montan-Mitbestimmungsgesetz. Es schreibt die paritätische Mitbestimmung fest. Es gilt für Bergbauunternehmen und der eisen- und stahlerzeugenden Industrie, die mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen. Bei einem 21-köpfigen Aufsichtsrat vertreten acht Mitglieder die Anteilseigner und acht Mitglieder die Beschäftigten. Jede Seite stellt zusätzlich zwei neutrale Mitglieder. Sie dürfen nicht aus den Reihen der Gewerkschaft oder Arbeitgeber sein. Ein Arbeitsdirektor vertritt die Werktätigen im Vorstand.
1952: Ein Jahr nach dem Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 wurde für die Kapitalgesellschaften der übrigen Wirtschaft eine Drittelbeteiligung der Beschäftigten am Aufsichtsrat geregelt. Die im Gesetz festgelegte schwächste aller Formen der Unternehmensmitbestimmung gilt noch heute. Zwei Drittel der Sitze im Aufsichtsrat entfallen auf die Anteilseigner, ein Drittel auf die Beschäftigten.
1976: Das Mitbestimmungsgesetz dehnt die paritätische Mitbestimmung auf alle Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten aus. Die Größe des Aufsichtsrats mit 12, 16 oder 20 Mitgliedern richtet sich nach Unternehmensgröße. Jeweils die Hälfte vertritt Beschäftigte und Unternehmen. Die sitzen am längeren Hebel: Bei einem Abstimmungspatt hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der von der Anteilseignerseite kommt, doppeltes Stimmrecht. rbu
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.