Fahrerflucht nicht gleich Unfallflucht

Tipps aus dem Verkehrsalltag

Die Zahl der »Parkplatzrempler« ist in den letzten Jahren ebenso gestiegen wie die der Unfallflüchtigen - von den mehr als 500 000 Fällen werden aber nur 40 Prozent aufgeklärt. Doch wie verhält man sich als Betroffener in einem solchen Fall?

Der Automobilclub von Deutschland (AvD gibt dazu Tipps:

Wer sich vom Unfallort entfernt und den Unfall nicht gleich bei der Polizei meldet, begeht immer Fahrerflucht. Dabei spielt es keine Rolle, wie schwer der Schaden ist. Anders als viele Autofahrer glauben, reicht es nicht aus, einen Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das gilt auch dann, wenn es sich anscheinend nur um einen Bagatellschaden handelt.

Es genügt auch nicht, die Kontaktdaten bei einem Anwohner oder anderen Zeugen zu hinterlegen - selbst dann nicht, wenn der Unfallfahrer sein eigenes Auto am gleichen Ort stehen lässt oder der Schaden auf Privatgelände eingetreten ist.

Mit dem Smartphone Fotos anfertigen

Auf einem engen Parkplatz ist natürlich das Risiko einer Türdelle durch den Nachbarn, der unbedacht seine Autotür aufreißt, groß. Ist ein enger Parkplatz unvermeidlich, kann man mit dem Smartphone ein Foto seines Wagens ...


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