Vertrauensverlust beim Promotionsverhältnis
Wenn das Vertrauen zum Doktoranden zerstört ist, darf ein Professor nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier das Betreuungsverhältnis beenden.
Aus dem Verhältnis zwischen Doktorvater und Promovend erwachsen gegenseitige Pflichten, die auf einer besonderen Vertrauensbeziehung gründen. Deswegen könnten neben wissenschaftlichen Gründen auch solche aus dem Bereich der persönlichen Beziehung eine Auflösung rechtfertigen, entschied das Verwaltungsgericht Trier am 25. Mai 2016 (Az. 6 K 3718/15.TR).
Im konkreten Fall hatte die Klägerin 2009 zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin für ihren Doktorvater gearbeitet. Dieser mahnte sie...
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