»Nein« heißt jetzt tatsächlich »Nein«
Bundestag verabschiedet Verschärfung des Sexualstrafrechts / Kritik von Linken und Grünen wegen Kopplung an Aufenthaltsgesetz
Berlin. »Nein« zu sexuellen Handlungen heißt in Deutschland künftig auch juristisch »Nein«. Das strengere Sexualstrafrecht wurde am Donnerstag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten erheblich gestärkt werden.
Bald macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewaltandrohung oder durch Gewalt erzwingt. Es reicht aus, wenn der Täter gegen den »erkennbaren« Willen des Opfers handelt – gegen ein erkennbares »Nein«. Dieser Grundsatz wurde einstimmig verabschi...
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