Warum das Gericht Steuern auf Veräußerungsgewinn fordert
Steuerrecht
Verkauft ein Immobilieneigentümer sein Objekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb weiter, so muss er für eventuelle Wertsteigerungen entsprechend Steuern bezahlen, bestätigte das Hessische Finanzgericht.
Anders ist es nur, wenn das Objekt im Veräußerungsjahr und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Nun klärte die Rechtsprechung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS etwas genauer, was unter Eigennutzung zu verstehen ist.
Der Fall: Ein Hausverkäufer wollte auf den Veräußerungsgewinn keine Steuern bezahlen. Zwar ha...
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