Schuldig des Mordes an Luke Holland
Berliner Landgericht verurteilte den Täter Rolf Z. zu langjähriger Freiheitsstrafe
Die Schwurgerichtskammer war sich sicher, dass es der 63-jährige Rolf Z. war, der in den frühen Morgenstunden des 20. September 2015 den Wahlberliner und britischen Staatsbürger Luke Holland mit einer Schrotflinte plötzlich und ohne Vorwarnung aus ein bis zwei Metern Entfernung getötet hat. Alle Indizien hätten sich zu einer klaren Beweislage verdichtet, sagte der Vorsitzende der 29. Großen Strafkammer zur Urteilsbegründung. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Z. sei ein »Pegeltrinker«, es gelte eine geringere Schuld am Geschehen. So sah das auch die Staatsanwaltschaft, die wegen erheblichen Alkoholkonsums des Angeklagten die Tat ebenfalls als Mord einstufte, dennoch eine »verminderte Steuerungsfähigkeit« sah. Die Nebenklage für die Eltern des Ermordeten hatten keine Verminderung der Schuld gesehen und für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert.
Der letzte Prozesstag begann mit bewegenden Worten eben dieser Eltern. Auch ihr Leben wurde mit dem Todesschuss auf ihren Sohn zerstört. Der Vater musste immer wieder mit den Tränen kämpfen, als er über seinen Sohn als lebensfrohen, freundlichen und hilfsbereiten jungen Mann sprach, der voller Optimismus nach Berlin gekommen war, um hier junge Unternehmen mit seinem juristischen Rat zu stärken. Berlin ist eine wunderbare und sichere Stadt, schrieb er an seine Eltern in Großbritannien. Phil Holland zeigte dem Angeklagten hinter Panzerglas noch einmal das Foto seines Sohnes mit dem freundlichen Lächeln. Doch Rolf Z. wagte es nicht, nach oben zu schauen.
Bei der Beerdigung von Luke seien über 300 Personen gekommen, sagte Rita Holland. Freunde, Bekannte aber auch Unbekannte, die ihre Solidarität mit den Eltern bekunden wollten. Aus aller Welt erhielten sie tröstende Schreiben, in denen die Tat und der auch in anderen Ländern grassierende Rassismus verurteilt wurden.
Nachdem bereits im vorletzten Prozesstag ein Verteidiger von Rolf Z. auf Freispruch plädiert hatte, sah auch der zweite Verteidiger keinen Beweis für die Schuld seines Mandanten. Sie verlangten, dass die Tat als Totschlag gewertet werde. Z. verzichtete auf sein letztes Wort vor dem Urteilsspruch.
Am Ende des mehrmonatigen Prozesses bleiben viele Fragen offen. Direkte Zeugen der Tat gibt es nicht. Die Motive des Verurteilten liegen im Dunkeln. Es war eine rassistisch motivierte Tat, davon ist Phil Holland überzeugt. Eindeutige Belege dafür gibt es nicht. Hat Z. geschossen, weil Holland Sekunden vor dem Mord auf der Straße in englischer Sprache telefonierte? Hasste er Ausländer, weil sie nach seiner Überzeugung den Kiez in Neukölln immer stärker prägten? War Holland ein Zufallsopfer, sollte eigentlich ein anderer sterben, mit dem sich der Täter Tage zuvor Beleidigungsschlachten geliefert hatte? Und die Waffe? Sie konnte nicht einwandfrei als Tatwaffe identifiziert werden. Anders als bei einem Patronenschuss ist die Zuordnung von Schrotmunition nicht hundertprozentig möglich. Dennoch war die Kammer von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der Angeklagte schwieg bis zuletzt. Es wird sein Geheimnis bleiben, warum er an jenem Morgen zum Mörder wurde.
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