Check24 von Richtern gecheckt
Urteil: Vergleichsportale sollen für mehr Transparenz sorgen - über sich selbst
Online-Vergleichsportale wie Check24 müssen sich nach einem Gerichtsurteil deutlicher als Makler zu erkennen geben. Verbraucherschützer sehen nun die Politik und die Finanzaufsicht gefordert.
»51 mal Testsieger«, die Fernsehwerbung von Check24 strotz nur so vor Eigenlob. Autokredit für 0,99 Prozent Zinsen? Mit dem Vergleichsportal kein Problem. Doch der Verband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wirft dem angeblich unabhängigen Verbraucherportal unlauteren Wettbewerb vor und zog vor Gericht. Vor allem verschweige es, dass es für den Abschluss von Verträgen eine Provision erhalte - bis zu drei Mal so viel wie ein gewöhnlicher Makler -, und es ignoriere gesetzliche Beratungspflichten. Über Check24 kann man nämlich nicht nur Konditionen vergleichen, sondern auch Verträge abschließen.
Das Landgericht München I gab den Klägern nun in Teilen recht: Ein Vergleichsportal, das von den Versicherern für abgeschlossene Verträge Erfolgshonorare kassiert, muss sich deutlich als Makler zu erkennen geben, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Dies schreibe die Versicherungsvermittlerverordnung vor. Außerdem müsse der Kun...
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