Klagen abgewiesen

Rundfunkbeitrag

Im Streit um den Rundfunkbeitrag hat das Bundesverwaltungsgericht erneut entschieden: Er wird zurecht pro Wohnung erhoben. Die Kläger können sich jetzt nur noch an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.

Das Bundesverwaltungsgericht wies erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab. Die Haushaltsabgabe sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, so der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am 15. Juni 2016 (Az.6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15). Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-...


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