Korrupter Politiker gewinnt Wahl

Ob Klaus-Dieter Hübner (FDP) wieder Bürgermeister von Guben werden darf, ist fraglich

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.
Verurteilt, aus dem Amt entfernt und nun wieder gewählt. Aber ob Klaus-Dieter Hübner seinen alten Bürgermeisterposten in Guben wieder übernehmen darf, muss wohl vor Gericht geklärt werden.

Klaus-Dieter Hübner (FDP) allein gegen alle anderen - und trotzdem gewann er am Sonntag mit 57,8 Prozent der Stimmen die Bürgermeisterwahl in Guben (Spree-Neiße). Die Wahlbeteiligung lag bei 53,8 Prozent. Die Lehrerin Kerstin Nedoma (LINKE) rückte Hübner in der Stichwahl mit 42,2 Prozent etwas näher, konnte den Vorsprung aber nicht aufholen.

Dabei hatten zuletzt auch die CDU, die SPD und zwei unabhängige Wählergruppen ihre Anhänger aufgerufen, Kerstin Nedoma anzukreuzen. Es sollte unbedingt verhindert werden, dass ein Mann die Wahl gewinnt, der im vergangenen Jahr vom Landgericht Cottbus wegen Korruption zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Hübner hatte sich das private Grundstück von einer Gartenbaufirma kostenlos pflegen lassen. Im Gegenzug soll er der Firma städtische Aufträge zugeschanzt haben.

Wegen seiner Verfehlungen wurde Hübner, der seit 2002 Bürgermeister war, vom Dienst suspendiert und abgewählt. Doch er bestritt die Vorwürfe, trat erneut an und siegte nun. Der FDP-Landesvorsitzende Axel Graf Bülow war im Vorfeld der Wahl extra nach Guben gefahren und hatte versucht, den FDP-Ortsverband von der Nominierung Hübners abzubringen. Graf Bülow habe außerdem Hübner bekniet, auf die Kandidatur zu verzichten, die der Landesvorsitzende »mindestens moralisch für nicht angebracht hielt«, wie FDP-Pressesprecher Christian Erhardt-Maciejewski sagt. Auch der FDP-Kreisverband sei gegen diese Kandidatur gewesen. Doch es habe alles nichts genützt. »Wir sind nicht glücklich damit«, kommentiert Erhardt-Maciejewski am Montag den Ausgang der Wahl. »Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass die Gubener so entschieden haben.«

Der LINKE-Kreisvorsitzende Matthias Loehr erklärt: »Es ist schon ernüchternd, wenn 57,8 Prozent der Wählerinnen und Wähler jemandem die Stimme geben, der wegen Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, Untreue und Beihilfe zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung rechtskräftig verurteilt wurde und somit sein Amt nicht antreten wird. Jemand, der nahezu die gesamte Stadtverordnetenversammlung gegen sich aufgebracht und der Stadt einen Berg Schulden hinterlassen hat.«

Die unterlegene Kerstin Nedoma bedankt sich bei ihren Wählern. Immerhin fast 1000 Stimmen hat sie in der Stichwahl noch hinzugewonnen. »Mein Programm war wesentlich stimmiger«, glaubt Nedoma. Aber das alles hat nicht ausgereicht. Wie es nun weitergeht, weiß sie auch nicht. »Handeln müssen jetzt andere, Gerichte werden entscheiden«, sagt sie. Aber eins stehe fest: »Wir schreiben in Guben Geschichte. Ich glaube, das hat es in Deutschland noch nicht gegeben.«

Ob Hübner mit seiner Vorstrafe überhaupt ins Amt eingeführt werden darf, oder ob er zumindest sofort wieder suspendiert werden muss, darüber gehen die Meinungen auseinander. Unter der Hand hieß es von verschiedenen Seiten, dass Hübner selbstverständlich nicht wieder ins Rathaus einziehen könne. Aber offiziell halten sich das Innenministerium und der Landkreis Spree-Neiße bedeckt. Schließlich hatte Hübner eine einstweilige Verfügung gegen Landrat Harald Altekrüger (CDU) erwirkt. Dieser durfte nicht wiederholen, dass der FDP-Politiker im Falle seiner Wiederwahl erneut von seinen Amtsgeschäften ferngehalten werden müsse. Seite 11

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