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Gericht bewertet Asylverfahren in Ungarn als unzumutbar
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Bereits 2014, als der Syrer über Ungarn nach Deutschland eingereist war, sei das ungarische Abschiebehaftsystem »in so erheblichem Maße mängelbehaftet gewesen«, dass dem Kläger dort beim Stellen eines Asylantrags »unmenschliche und erniedrigende Behandlung« gedroht ...
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