EuGH-Generalanwalt schließt Massenüberwachung nicht aus

Gutachter spricht sich nicht für generellen Stopp der Vorratsdatenspeicherung aus, sieht aber Gefahr der Katalogisierung einer ganzen Bevölkerung

  • Florian Brand
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Datenschützer in Europa können höchstwahrscheinlich nicht auf einen Stopp der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hoffen. Das stellte der Generalanwalt des EuGH, Henrik Saugmandsgaard Øe, am Dienstag in Luxemburg klar. Er sprach sich damit gegen ein grundsätzliches Verbot der Massenüberwachung aus, legte aber nahe, dass die anlasslose Überwachung von Privatpersonen strengen Regularien unterliegen müsse.

Demnach sei eine »generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten mit dem Unionsrecht vereinbar«, heißt es in einer Erklärung. »Die Befugnis der Mitgliedsstaaten zur Einführung einer solchen Verpflichtung sei jedoch an die Einhaltung strenger Voraussetzungen geknüpft.« Nationale Gerichte hätten die Einführung außerdem unter dem »Licht aller relevanten Merkmale der innerstaatlichen Regelungen zu überprüfen«.

Angestoßen worden war das Verfahren durch Gerichte aus Schweden und Großbritannien...


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