Polizist muss für Kamera von Videoaktivisten aufkommen
Verfahren gegen Beamten bei Zahlung von 2000 Euro eingestellt / Filmpiraten beklagten Übergriff bei Blockupy-Protesten 2013
Frankfurt am Main. Das Verfahren gegen einen Polizisten, der bei der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 die Kamera eines Videoaktivisten beschädigt hatte, wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main am Mittwoch. Der Bereitschaftspolizist aus Chemnitz muss allerdings 2000 Euro Schadenswiedergutmachung an ein Mitglied des linken Videokollektivs »Filmpiraten Erfurt« zahlen. Der Beamte hatte während der umstrittenen Einkesselung von Teilen der Demonstration das Mikrofon von der Kamera des Journalisten gerissen.
»Nach über 3 Jahren sind wir froh uns mit einem Verfahren weniger beschäftigen zu müssen«, teilten die erleichterten Aktivisten im Nachgang auf ihrer Webseite mit. Mit dem Verlauf des Prozesses sei man jedoch nicht zufrieden. »Bis auf den Eigentümer der Kamera sind keine weiteren Zeugen vernommen worden. Auch die...
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