Auch Onlinehändler müssen nun Geräte zurücknehmen

Regeln von Verkäufern und Umweltschützern kritisiert

  • Lesedauer: 2 Min.

Ingolstadt. Europas größte Elektronikkette Media Saturn registriert bisher keinen Ansturm von Kunden, die ihren Elektroschrott in den Märkten zurückgeben wollen. »Es hat sich nicht wirklich spürbar etwas getan«, sagte eine Sprecherin. Bereits seit rund zehn Jahren habe das Unternehmen ein freiwilliges Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte etabliert, das von den Kunden auch genutzt werde.

Von Montag an können Verbraucher ausrangierte Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern auch zu Onlinehändlern schicken, die sie unentgeltlich entsorgen müssen. Damit greift nach einer Übergangsfrist auch für Internetanbieter mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern ein Gesetz, das für mehr Recycling sorgen soll. Für den stationären Handel gilt die Rücknahmepflicht schon seit vergangenem Herbst.

Der Bundesverband Onlinehandel sieht das Gesetz als eine »schwere Bürde«. Nach Ablauf der Übergangs- und Schonfrist für den Onlinehandel drohten gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen empfindliche Strafen. »Das Gesetz ist so komplex und so ungenau formuliert worden, dass es nahezu unmöglich ist, zu verstehen, was wen betrifft und wie es umzusetzen ist«, erklärte Verbandspräsident Oliver Prothmann kürzlich. »Außerdem müssen wir leider feststellen, dass die Bundesländer, die für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich sind, den Gesetzestext individuell auslegen und somit für absolut keine Rechtssicherheit sorgen.«

Die Händler müssen die Kleingeräte unabhängig davon annehmen, ob der Kunde bei ihnen etwas kauft. Bei Geräten über 25 Zentimetern Kantenlänge gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird. Der Handel hatte die Regelung kritisiert und vor Nachteilen gewarnt, die bei einigen Händlern die Existenz bedrohen könnten. Nach wie vor nehmen auch die kommunalen Recyclinghöfe Elektroschrott an.

Auch Umweltverbände und Verbraucherschützer kritisieren das Gesetz – aus anderen Gründen. Die Umwelthilfe findet die zugrundeliegende Fläche »viel zu groß«; Discounter wie Aldi oder Lidl, die »massenhaft« Elektrogeräte verkaufen, seien ausgenommen. Für Kunden ist es zudem nur schwer zu überprüfen, wie groß die Verkaufsfläche oder gar die Lagerfläche eines Onlinehändlers ist. Agenturen/nd

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