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Was können die Verbraucher tun?

Fragen & Antworten zur Insolvenz der Unister-Unternehmen

Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Unister Holding GmbH folgen nun auch Tochterunternehmen wie die Unister Travel, die bei fluege.de im Impressum steht. Was können in dieser Situation Verbraucher tun?

Wer ist alles von der Insolvenz betroffen?Neben der Muttergesellschaft hat nun das vierte Unister-Unternehmen, die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbh, Insolvenz angekündigt. Diese vereint laut Organigramm des Unternehmens Reiseportale wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, reisen.de, kurz-mal-weg.de und urlaubstours.de. In den meisten Fällen treten die Unister-Unternehmen als Reisevermittler auf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019841.was-koennen-die-verbraucher-tun.html

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