Jedes Tier in Wohnung erlaubt?

Mietrecht: Tierhaltung

Ob Mieter in ihrer Wohnung einen Hund halten dürfen, hängt in erster Linie vom Wortlaut des Mietvertrages ab und von der Frage, ob die Hundehaltung vertragsgemäß ist oder nicht.

Kein Problem gibt es, wenn laut Mietvertrag eine Tier- und Hundehaltung ausdrücklich erlaubt ist. Schwieriger wird es, wenn der Mietvertrag überhaupt keine Regelung zur Tier- und Hundehaltung enthält. In diesen Fällen kommt es entscheidend darauf an, ob die geplante Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Danach sind beispielsweise Kleintiere wie Hamster, Schildkröten, Zierfische oder Ziervögel immer erlaubt. Der Vermieter muss nicht um Erlaubnis gefragt werden. Einige Amtsgerichte zählen beispielsweise auch Yorkshireterrier zu diesen Kleintieren.

Ob die Hundehaltung vertragsgemäß ist, lässt sich nur anhand des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen aller Beteiligten, also Vermieter, Mieter und eventuell Nachbar beantworten. Das bedeutet, der Mieter muss im Zweifel die Erlaubnis zur Hundehaltung beim Vermieter einholen. Der muss eine Einzelfallentscheidung treffen, darf nicht einfach argumentieren in dem Stil »Hunde ...


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