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Mieter müssen nicht für die Pflege aufkommen

Grünfläche als Allgemeingut

Wenn ein Immobilieneigentümer die üppige Grünfläche vor seinem Haus nicht nur für die Mieter zugänglich macht, sondern auch für die Öffentlichkeit zum Spazierengehen einlädt, dann kann er die Kosten für die Pflege nicht auf die Mieter umlegen.

So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor einer höchstrichterlichen Entscheidung, die der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 33/15) trafDer Fall: Ein Vermieter wollte seine Mieter anteilig für die Pflege der Grünanlagen rund um das Wohnanwesen herum zur Kasse bitten. Zwar hatten nicht nur die Bewohner selbst den Nutzen von diesen Flächen, weil sie mangels eines Zauns...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019855.mieter-muessen-nicht-fuer-die-pflege-aufkommen.html

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