Erdogans eiserne Faust in Deutschland
Zehn Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei stehen in München vor Gericht. Die Verteidiger fordern die Einstellung des Verfahrens
»Verdacht der Rädelsführerschaft - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland« sind die Vorwürfe der Anklage. Könnte das Verfahren nach zehn Verhandlungstagen eingestellt werden?
Grundlage für die Anklage ist der Paragraf 129b. Ihm gemäß kann eine ausländische Organisation dann verfolgt werden, wenn diese in ihrer Heimat »gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung« opponiert.
Da sich derzeit die Türkei auf dem Weg zu einem »offen diktatorisch agierenden Staat« befinde, so die Verteidiger, müsse das Verfahren sofort eingestellt werden. Aus dem »Putsch nach dem Putsch« müssten die deutschen Behörden Konsequenzen ziehen. Ob das Verfahren tatsächlich fallen gelassen wird oder nicht, darüber wird das Oberlandesgericht München am Freitag, den 5. August, befinden.
Seit dem 17. Juni müssen sich neun Männer und eine Frau vor dem Oberlandesgericht München wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten in demselben Gerichtssaal 101, in dem an anderen Tagen der NSU-Prozess stattfindet. Sie sollen für die TKP/ML Geld beschafft, Veranstaltun...
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