Lotsen sollen für Streik büßen

Gericht verurteilt Gewerkschaft der Flugsicherung zu Schadenersatz an Fraport

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Erfurt. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für einen mehrtägigen Streik am Frankfurter Flughafen Schadenersatz zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wertete den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 am Dienstag als rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. Damit sei der gesamte Streik nicht zulässig gewesen. Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt. Fraport verlangt wegen Einnahmeverlusten durch Hunderte ausgefallene Flüge Schadenersatz von rund 5,2 Millionen Euro von der Lotsengewerkschaft. Die Arbeitsgerichte in Hessen hatten zuvor eine Haftung der Gewerkschaft verneint. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des mehrjährigen Rechtsstreits wurde aber die Revision zugelassen, die nun bis vors Bundesarbeitsgericht führte.

Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss demnächst das Hessische Landesarbeitsgericht festlegen. Die Existenz der Gewerkschaft sei dadurch aber nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas. Die GdF vertritt bundesweit knapp 4000 Mitglieder.

Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin verneinten die Bundesarbeitsrichter nach mehrstündiger Verhandlung. Gewerkschaften können nach einem BAG-Urteil von 2015 nicht für Folgekosten haftbar gemacht werden, die bei nicht direkt bestreikten Unternehmen entstehen.

Ob und welche Auswirkungen das Urteil auf künftige Streiks hat, wird sich noch herausstellen müssen. Grundsätzlich sind Streiks zwar durch das Grundgesetz garantiert. Gesetzliche Vorschriften zu ihrer Durchführung gibt es aber kaum, im konkreten Fall entscheiden oft Gerichte. Agenturen/nd Seite 17

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