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Serge Dorny im Recht

Kündigung unwirksam

  • Lesedauer: 1 Min.

Die fristlose Kündigung des designierten Semperoper-Intendanten Serge Dorny im Frühjahr 2014 war unwirksam. Das Oberlandesgericht in Dresden wies die Berufung des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 20. Juli als »offensichtlich unbegründet« zurück, wie das Gericht in Dresden mitteilte. Das sächsische Kunstministerium kündigte eine Prüfung des Urteils an. Möglich ist noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

Dorny war gekündigt worden, noch bevor er seine Tätigkeit in Dresden offiziell antreten konnte. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt schon einen Vorvertrag mit dem Belgier für die Intendanz in der Semperoper. Die Zusammenarbeit stellte sich jedoch als schwierig heraus. Nach der Kündigung wurden gegenseitige Schuldzuweisungen laut. Nach Auffassung der Justiz gab es dennoch keinen Grund für eine fristlose Kündigung - der Vertrag wurde somit rechtlich nie beendet. Nicht geklärt ist, ob der Freistaat Sachsen Dorny nun Schadensersatz zahlen muss. Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) sagte, sie gehe davon aus, »dass es zu keiner finanziellen Belastung des Freistaates Sachsen« komme. Dafür gebe es keine Anzeichen. Dorny war nach seiner Kündigung an die Oper in Lyon zurückgekehrt, deren Chef er bereits von 2003 bis 2013 war. epd/nd

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