Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Wie mit Vergleichswohnungen begründen?
Leserfrage zur Mieterhöhung
Wie muss ein Vermieter eine Mieterhöhung außer mit dem Verweis auf Vergleichswohnungen begründen? Petra S., Wittenberg
Es antwortet der Mieterverein Dresden und Umgebung: Begehrt ein Vermieter eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, muss er dies dem Mieter in Textform begründen: durch einen Mietspiegel, die Auskunft einer Mietdatenbank, mit Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder er verweist auf entsprechende Entgelte vergleichbarer Wohnungen. Bei letztgenannter Varia...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1020703.wie-mit-vergleichswohnungen-begruenden.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.